Beratungshilfe
Sie brauchen eine Rechtberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, können sich aber die Kosten nicht leisten?
Prüfen Sie im Vorab-Check Beratungshilfe, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe in Ihrem Fall vorliegen und stellen Sie dann einen schriftlichen Antrag.

Vorab-Check Beratungshilfe und Antrag - einfach erklärt und Schritt für Schritt externer Link, öffnet neues Browserfenster
Prüfen Sie hier vorab, ob Ihnen Beratungshilfe bewilligt werden kann und füllen Sie den Antrag online aus.
Den online ausgefüllten Antrag können Sie dann per Post, durch persönliche Abgabe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes oder über das digitale Postfach "Mein Justizpostfach"externer Link, öffnet neues Browserfenster einreichen.

Hinweis: Die endgültige Entscheidung über den Antrag erfolgt durch das zuständige Amtsgericht; eine Übersendung per Email ist nicht zulässig.

Weiterführende Informationen

Wichtige Hinweise zur Beantragung von Beratungshilfe beim Amtsgericht Bocholt

Für die Beantragung von Beratungshilfe werden bei persönlichem Erscheinen beim Amtsgericht Bocholt folgende Belege benötigt:

  1. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, aus denen folgende Zahlungen ersichtlich sein sollten:
    - Einkommen (Gehalt/Lohn, ALG, ALG II, SGB II-Leistungen, Rente, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Krankengeld, Elterngeld usw.) und
    - Miete und Betriebskosten (Gas, Wasser, Strom usw.) und
    - sonstige Ausgaben (Steuern, Versicherungen, Kredite usw.)
    und
  2. Nachweise für Zahlungen, die nicht monatlich erfolgen (z.B. bei quartalsweiser, halbjährlicher oder jährlicher Zahlung)
    und
  3. der die Angelegenheit betreffende bereits vorhandene Schriftverkehr.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Einzelfall die Vorlage weiterer Belege notwendig sein kann.