Grundsätzlich sind alle Gerichtsverhandlungen öffentlich. Sie können daher jede öffentliche Gerichtsverhandlung ohne Voranmeldung besuchen und im Gerichtssaal zusehen und zuhören.

Sofern aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund einer Entscheidung des Gerichts die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, erkennen Sie das an den Aushängen und den Leuchtanzeigen an den jeweiligen Gerichtssälen. Sie können auch aus den Hinweisen zu den Sitzungsterminen auf unserer Internetseite erkennen, wenn eine Verhandlung nicht öffentlich ist.

Wenn Sie mit einer Schulklasse bei Gerichtsverhandlungen zusehen möchten, empfiehlt sich eine vorherige Ankündigung, um sicher zu gehen, dass

  • die Verhandlungen auch wirklich öffentlich sind, und
  • eine ausreichende Anzahl an Sitzplätzen zur Verfügung stehen.

Rufen Sie uns dazu unter der zentralen Rufnummer 02871 295-1001 an.

Von selbst versteht sich, dass die Besucher einer Verhandlung den Gang des Verfahrens nicht zu stören haben. Mobiltelefone sind in den Sitzungssälen auszuschalten.

Im Gerichtsgebäude sind Bild- und Tonaufnahmen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktorin des Amtsgerichts gestattet. Über die Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal entscheidet die/der jeweilige Vorsitzende.

Eingangskontrolle

Zu Ihrer und unserer Sicherheit können auch wir auf Zugangskontrollen nicht verzichten. Bei diesen werden - ähnlich wie am Flughafen - die Besucher auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände durchsucht. Hieb-, Stich- und Schusswaffen müssen eingezogen werden.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Wahrnehmung von Terminen, dass es hierbei, insbesondere zu Stoßzeiten, zu Verzögerungen kommen kann. Kalkulieren Sie dies bitte bei Ihrer Terminplanung mit ein.

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.