Der richterliche Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Münster ist an vier Standorten konzentriert.

Ab dem 01.04.2020 ist für unaufschiebbare gerichtliche Maßnahmen außerhalb der Geschäftszeiten für den Amtsgerichtsbezirk Bocholt das Amtsgericht Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld, zuständig (www.ag-coesfeld.nrw.de externer Link; öffnet neues Fenster).