Der (Nacht-)Briefkasten befindet sich in der gesonderten Tür links von dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes.

Durch den Einwurf in den Briefkasten kann auch außerhalb der Öffnungszeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken gewährleistet werden. Alle Schriftstücke, die bis 24.00 Uhr in den Briefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die nach 24.00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des neuen Tages.